Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B1 Lehrgang | 28 Beiträge |
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 756915 |
Datum | 18.03.2013 13:32 MSG-Nr: [ 756915 ] | 9220 x gelesen |
Hauptbrandmeister /-in
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
mittlerer Dienst
Berufsfeuerwehr
Löschgruppenfahrzeug
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Geschrieben von Daniel H.Das wundert mich dann aber doch. Wenn man die Lehrgänge bei den LFSen vergleicht gibt es da keine Unterschiede. Zumal genug Kollegen aus NRW ihren BIII bei uns in Kassel gemacht haben, z.B. aus Ratingen. Haben die auch nochmal ein Auswahlverfahren gemacht? ;-)
Das Problem liegt nicht unbedingt im Lehrgang selbst, sondern in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehren in den Bundesländern:
In Nds hat jeder BF´ler die Qualifikation Gruppenführer, aus primär Beamtenrechtlichen Gründen. Nämlich, damit Feuerwehrangehörige, analog zB den Verwaltungsbeamten, die Möglichkeit haben, ohne zusätzliche Hürde in Form einen Lehrgangs (BIII) bis in das Endamt A9 befördert werden zu können.
Wie sieht das praktisch bei den BFén aus: Alle Feuerwehrmänner haben zwar die Gruppenführerqualifikation, aber tatsächlich als Fahrzeugführer eingesetzt wird der gleiche "elitäre" Kreis wie in NRW; nämlich welche, die sich durch zB interne Auswahlverfahren zum HBM qualifiziert haben. (Vielleicht nicht überall; aber zumindest bei den großen BF müßte das so laufen)
Wie ist das in NRW? Es haben idR nur die den BIII, die auch tatsächlich als GF eingesetzt werden. Was würde das also bedeuten, wenn man automatisch die BIII Lehrgänge aus Nds oder Hessen anerkennen würde?
Du machst die Laufbahnausbildung mD bei einer Nds BF, zB Hannover. Du wechselst dann aber sofort nach bestehen der Prüfung nach NRW, zB Dortmund. Wenn die den BIII automatisch anerkennen und gleichstellen würden, würdest Du ab dem Tag deiner Ernennung als Brandmeister mit 0 Berufserfahrung:
1. Als Gruppenführer LF eingesetzt
2. Keinen Rettungsdienst mehr fahren
3. Automatisch A9 werden
Weil bestandener BIII in NRW idR gleichzusetzen ist mit der tatsächlichen Funktionsausübung als Gruppenführer, anders als eben in Nds oder Hessen.
Daher darf man die Sinnhaftigkeit von B3 Lehrgängen innerhalb von Laufbahnausbildungen mE durchaus anzweifeln, auch wenn ich sie rein Beamtenrechtlich nachvollziehen kann.
Noch so ein Nebeneffekt des ganzen:
In NRW sitzen 24 gestandene BF´ler in einem BIII, in Nds 24 Greenhorns, die gerade mal Unfallfrei als LF-Hintensitzer ausrücken können. Da darf man ruhig Qualitätsunterschiede zwischen den Lehrgängen vermuten, die gibts nämlich wirklich. (selbst erlebt)
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