alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehrmann
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSpannungsfeld Vorschäden bei UK Feuerwehr36 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg756984
Datum19.03.2013 10:17      MSG-Nr: [ 756984 ]7333 x gelesen

Hallo Frank,

das A und O beim Thema SGB VII ist die Dokumentation.

Verantwortlich dafür ist der Unternehmer (Kommune, HiOrg) bzw. ein Beauftragter oder eine mit dieser Aufgabe entsprechend "beauftragte Person".
Die Mindest-Aufbewahrungsfrist für die "Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen" liegt bei 5 Jahren (GUV-V A1, § 24 Abs. 6).
Die Form dieser Dokumentation ist nicht vorgegeben, muss aber mindestens gleichwertig zum Verbandbuch (GUV-I / BGI 511-1) sein. Der Datenschutz ist zu gewährleisten (vgl. GUV-I / BGI 509), die Verwendung eines Meldeblocks analog GUV-I / BGI 511-3 wird empfohlen.

Grundsätzlich muss jede dienstlich bedingte Verletzung und die damit verbundene Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen (Kommune, HiOrg) dokumentiert werden.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das bei einer Verletzung, wenn erforderlich, eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird (darf faktisch jeder Arzt machen).
Ergibt sich hieraus eine Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht, ist der Versicherte einem D-Arzt vorzustellen. (vgl. GUV-V A1, § 24)

Eine Unfallanzeige ist vom Unternehmer (oder einem Beauftragten) dann zu fertigen, wenn die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauern wird. (vgl. § 193 SGB VII).

Soweit alles verständlich? :)

Damit dürfte auch klar sein, das eine Unfallkasse mit "Bagatellmeldungen" oder auch "vorbeugenden Meldungen" nichts anfangen kann.

Es empfiehlt sich, intern nachvollziehbare Regelungen und Unfallmeldewege festzulegen (internes Unfallmedesystem). Dies ist auch im Hinblick auf die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen dringend anzuraten. In dem Zusammenhang spricht nichts dagegen, die geforderte Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen zu verlängern.

Das Problem, was wir bei Verletzungen wie Bandscheibenvorfall, Bänderriss, Bänderdehung, koronare Schäden etc haben, ist, das ein "innerer Zusammenhang" zwischen versicherter Tätigkeit und Verletzung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Diese Verletzungen sind auch keine "Berufskrankheiten" (vgl. Berufkrankheitenverordnung"), da auch hier kein innerer Zusammenhang zwischen Schädigung und Tätigkeit zweifelsfrei nachweisbar ist.

Der oben genannnte Artikel in der FUK-Dialog stellt die Problematik ja anschaulich dar.

Es gibt aktuell nur eine (kleine) Chance:
Wird die Anerkennung als "Arbeitsunfall" abgelehnt, in das Widerspruchsverfahren gehen und ggf. auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren riskieren.
Und da kann eine nachvollziehbare Dokumentation einiges bewirken.

Naja, letztendlich hat ja auch der Versicherte, sprich jeder FM (SB) und jeder Helfer/Helferin (SB) eine gewisse Verantwortung für die eigene Gesundheit und sollte einen gewissen Eigenanteil für die eigene Einsatzfähigkeit beitragen. Nur zwingen kann man die Leute nicht ...

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.03.2013 16:08 Stef7an 7J., Birlenbach
 14.03.2013 16:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.03.2013 17:00 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.03.2013 17:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.03.2013 18:25 ., Dortmund
 14.03.2013 19:12 Chri7sti7an 7F., Fürth
 14.03.2013 19:18 ., Dortmund
 14.03.2013 19:40 Chri7sti7an 7F., Fürth
 14.03.2013 19:48 ., Dortmund
 14.03.2013 20:04 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.03.2013 21:01 Paul7 B.7, Hungen
 15.03.2013 10:26 ., Wüstenrot
 15.03.2013 10:42 ., Dortmund
 15.03.2013 10:55 ., Wüstenrot
 15.03.2013 12:56 ., Viskafors
 14.03.2013 22:51 ., Viskafors
 15.03.2013 07:55 Lars7 T.7, Oerel
 16.03.2013 19:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.03.2013 20:48 ., Viskafors
 16.03.2013 20:54 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.03.2013 21:04 ., Viskafors
 16.03.2013 21:36 Thom7as 7K., Hermeskeil  
 16.03.2013 21:49 ., Viskafors
 18.03.2013 22:21 ., Viskafors
 18.03.2013 22:29 Thom7as 7K., Hermeskeil  
 18.03.2013 22:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 18.03.2013 23:36 ., Viskafors
 19.03.2013 12:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.03.2013 18:39 ., Wüstenrot
 19.03.2013 05:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen  
 19.03.2013 07:24 Udo 7B., Aichhalden
 19.03.2013 09:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 19.03.2013 10:17 Udo 7B., Aichhalden
 20.03.2013 09:13 Fran7k B7., Sydower Fließ
 20.03.2013 11:25 Udo 7B., Aichhalden
 18.04.2017 17:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

0.397


Spannungsfeld Vorschäden bei UK Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt