Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in M-V | 7 Beiträge |
Autor | Mart8in 8B., Wundersleben / Thüringen | 757261 |
Datum | 21.03.2013 10:33 MSG-Nr: [ 757261 ] | 2025 x gelesen |
Infos: | 27.02.13 Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in M-V
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Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Geschrieben von Sebastian K. Habe irgendwie im Hinterkopf, dass es die Funktion "Wehrleiter" in dem ein oder anderen Land schon gibt, die Aufgaben aber eher andere sind.
In Thüringen ist ein Wehrleiter sozusagen der OrtsBM einer Ortsteilfeuerwehr. Dem OrtsBM der Hauptgemeinde oder Stadt unterstehen dann die WL der Eingemeindungen oder Stadtteile, analog zum Oberbürgermeister. Für die gesellschaftliche Vertretung sind die Vereine zuständig. So steht es auch im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, dass die Feuerwehren angehalten sind, Vereine zu bilden, und die Gemeinde ist angehalten, dies zu unterstützen.
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