Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 757280 |
Datum | 21.03.2013 13:53 MSG-Nr: [ 757280 ] | 14794 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
Geschrieben von Carsten S.Das ich im Ausnahmefall von FWDV´s und UVV´s zur Menschenrettung abweichen kann ist bekannt, aber darf ich das auch geplant?
Ist das denn überhaupt eine Abweichung von der UVV oder FwDV wenn Personen (also auch nicht Feuerwehr-Angehörige, eben die zu rettenden) eine Leiter herunter steigen?
Oder steht in UVV und FwDV drin das nur FA eine tragbare Leiter der FW besteigen dürfen (ernstgemeinte Frage, habe jetzt nicht nachgesehen)?
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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