Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 757284 |
Datum | 21.03.2013 14:08 MSG-Nr: [ 757284 ] | 14433 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Olf R.Das geht meiner Ansicht nach gar nicht. Es wird von Ausnahmefällen gesprochen, wie soll man die planen?
Ich glaube kaum, nein ich bin mir sicher, so was läßt die UVV nicht zu.
Gruß
Olf
Von GEPLANT spreche ich deshalb, weil bei der Häufung (ca. 500 Nutzungseinheiten) von vorhandenen Objekten die diese Art der Rettung (bei Versagen des 1. Rettungsweges durch Feuer- und Raucheinwirkung) erforderlich machen würden nicht mehr von AUSNAHME gesprochen werden kann.
Eine Ausnahme wäre wenn z.B. zwei von einander unabhängige bauliche Rettungswege bestehen würden aber beide gleichzeitig versagen und dies den Einsatz einer 3tlg. Schiebleiter erforderlich machen würde.
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