Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 757292 |
Datum | 21.03.2013 14:41 MSG-Nr: [ 757292 ] | 14466 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Felix H.Nein, darf ich nicht. "Geplant", weil mehr als 100 Nutzungseinheiten, stellt ein Organisationsverschulden dar.
Woher nimmst du die Grenze "100 Nutzungseinheiten"?
Geschrieben von Felix H.a) Die Feuerwehr bekommt ein Hubrettungsgerät (wobei, solange im Ort keine anderen Höhen bekannt/geplant sind, theoretisch eine DLK 12/9, auf jeden Fall aber eine DLK 18/12 ausreicht)
Es geht ums HRG ;)
Geschrieben von Felix H.b) Sämtliche Nutzungseinheiten dürfen nachträglich mit einem 2. baulichen Rettungsweg nachgerüstet werden (sehr, sehr teuer...)
Dieser Sachverhalt ist sehr kompliziert ab wann, wer, was muss oder nicht im GENEHMIGTEN Bestand, das landet sehr schnell vor Gericht...
Geschrieben von Felix H.c) In einer eurer Nachbarwehren steht eine für eure Zwecke nutzbare DLK, die innerhalb der Hilfeleistungsfrist (~10 Minuten nach Brandausbruch, damit es Sinn zur Menschenrettung ergibt, vgl. AGBF Schutzziele) vor Ort sein kann. Diese muss dann aber auch automatisch mit in der AAO stehen!
Rettungsgerät über Nachbarkommune ist in NRW laut FSHG NRW nicht zulässig! Notwendiges Rettungsgerät MUSS jede Kommune selber vorhalten.
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