Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 757303 |
Datum | 21.03.2013 15:17 MSG-Nr: [ 757303 ] | 14305 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Felix H.Würde ich so nicht unterschreiben. Ich hab mir euer Gesetz grad mal angeguckt, ist in einigen Formulierungen sogar fast mit Niedersachsen übereinstimmend (da haben die Niedersachsen wohl bei euch geluschert, als letztes Jahr das neue Gesetz formuliert wurde...)
Da steht nichts davon, dass NUR Gerät der eigenen Kommune gilt. Es steht lediglich der Passus mit "Die Gemeinden unterhalten [...] entsprechende leistungsfähige Feuerwehren [...]" (§1 FSHG NRW)
Zusätzlich gibts da dann aber noch den §25 mit der überörtlichen Hilfe, in dem sich meiner Interpretation nach kein Verbot, diese in Sonderfällen (wie dem fehlenden HRG) als "Standardvorgehen" festzusetzen, versteckt. Da kann ich mich allerdings irren!
SCHNEIDER, FSHG NRW Kommentar, zu §1 FSHG: 2.2.2.1 Fahrzeuge:
..."Wird der 2. Rettungsweg gemäß BauO NRW durch Rettungsmittel der Feuerwehr sichergestellt, so muß grundsätzlich diejenige Gemeinde über ein entsprechende Rettungsmittel verfügen, in der sich das Gebäude befindet. Auf ein Rettungsmittel der Nachbargemeinde kann nicht abgestellt werden."...
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