Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 757306 |
Datum | 21.03.2013 15:22 MSG-Nr: [ 757306 ] | 14060 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Carsten S.SCHNEIDER, FSHG NRW Kommentar, zu §1 FSHG: 2.2.2.1 Fahrzeuge:
..."Wird der 2. Rettungsweg gemäß BauO NRW durch Rettungsmittel der Feuerwehr sichergestellt, so muß grundsätzlich diejenige Gemeinde über ein entsprechende Rettungsmittel verfügen, in der sich das Gebäude befindet. Auf ein Rettungsmittel der Nachbargemeinde kann nicht abgestellt werden."...
Ok, sehr interessante Regelung! Nur eine Frage dazu: Ist ein Kommentar zu einem Gesetz rechtskräftig? Sonst dürfte das die Kommune recht herzlich interessieren (Ernst gemeinte Frage, auf dem Gebiet der Gesetzesergänzungen habe ich nicht den Hauch einer Ahnung...)
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