Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 757321 |
Datum | 21.03.2013 16:13 MSG-Nr: [ 757321 ] | 13924 x gelesen |
Geschrieben von Felix H.Weiß ich, aber kann der Richter das den "Gesetzemachern" einfach unterstellen?
Nein.
Geschrieben von Felix H.Klar die Frage ist, wo setzen wir die Grenze, sonst kann sich die Gemeinde ja bald alles "bezahlen" lassen.
Richtig. Und das ist schlicht unzulässig.
Und ich halte eine "Fremdfinanzierung" auch nicht für sinnvoll. Das sind immer Lösungen, die nur eine Krüke sind. Es gibt immer wieder Fälle, wo sich Bauherren durch eine einmalie Zahlung an die Gemeinde für den Kauf von Feuerwehrgerät von Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes befreien wollen. Dadurch geht die Gemeinde m.E. eine weitgehende Verantwortung ein. Denn was, wenn das Gerät dann mal nicht da ist? Was, wenn es in X Jahren ersetzt werden muß? Wenn es bei einem Paralleleinsatz gebunden ist?
Das sind für mich alles halbgare Lösungen. Entweder ich brauche so ein Gerät generell, dann wird es beschafft. Oder ich will es nicht beschaffen, dann muß das Baurechtsamt entsprechend arbeiten und alles was da an Zu-/ AUsgängen erforderlich ist baulich umsetzen, so dass das auch ganz ohne Feuerwehrfahrzeug funkioniert.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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