Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 757324 |
Datum | 21.03.2013 16:52 MSG-Nr: [ 757324 ] | 13925 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Landesfeuerwehrverband
Hallo Forum, Hallo Carsten,
Geschrieben von Carsten S.SCHNEIDER, FSHG NRW Kommentar, zu §1 FSHG: 2.2.2.1 Fahrzeuge:
..."Wird der 2. Rettungsweg gemäß BauO NRW durch Rettungsmittel der Feuerwehr sichergestellt, so muß grundsätzlich diejenige Gemeinde über ein entsprechende Rettungsmittel verfügen, in der sich das Gebäude befindet. Auf ein Rettungsmittel der Nachbargemeinde kann nicht abgestellt werden."... Wir sollten in diesem Zusammenhang nicht vergessen, das Herr Schneider als ehemaliger "Chef" des LFV NRW, "befangen" ist. Und sein Kommentar sicher pro Feuerwehr geschrieben wurde.
Auch weiß ich, das auch in anderen Ländern der BRD, bei hohen Häusern die leistungsfähige Feuerwehr in der Gemeinde, mit einer eigenen Drehleiter gleichgesetzt wird. Auch wenn die nächste Kommune mit DL nur ca. 3 km weiter ist.
Von daher nicht besser.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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