Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 757363 |
Datum | 22.03.2013 09:31 MSG-Nr: [ 757363 ] | 13373 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Sebastian W.Da komme ich gerade nicht hinterher. Für ein Organisationsverschulden brauchts ja zuerst mal irgendwas rechtswidriges, was ich dann irgendwelchen Vorgesetzten anlasten könnte.
Gemeint war, dass ich bei vielen betroffenen Wohneinheiten definitiv nicht "geplant" von irgendwelchen Vorschriften abweichen darf, weil das dann das Organisationsverschulden darstellen würde.
Du hast recht, dass in der FwDV und der UVV nichts dazu drin steht, dass die 3teilige Schiebleiter nicht als Rettungsgerät gelten würde. Deshalb sollte mein Kommentar auch einfach nur die direkte Frage "Darf ich standardisiert abweichen" beantworten.
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