Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Kraftstoffbevorratung für selten genutzte GEräte | 22 Beiträge |
Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 757449 |
Datum | 23.03.2013 17:09 MSG-Nr: [ 757449 ] | 6215 x gelesen |
1. Stützkrümmer
2. Sichtungsklasse
Unfallkasse
Die Umstellung ist eigentlich völlig problemlos. Tank leerfahren, SK rein und weiter gehts. In ganz seltenen Fällen ist es tatsächlich in der Praxis erforderlich den Leerlauf oder die Höchstdrehzahl neu einzustellen. ( Wobei es nicht schaden kann beides gelegentlich zu Überprüfen).
Die häufig erwähnte Gefahr von Problemen durch sich lösende Ablagerungen ist auch eher gering, da diese i.d.R. durch den Abgasstrahl mit nach draussen befördert werden.
Die Unfallkassen fordern übrigens auch bereits die Verwendung von SK. Hier mal ein Zitat aus einer Email einer UK an mich :
Sehr geehrter Herr Haase,
erst einmal muss ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen, ich bin heute den ersten Tag nach meinem Urlaub wieder im Büro.
Im Gegensatz zu Dieselkraftstoff ist Ottokraftstoff durch den Benzolgehalt als krebserzeugend eingestuft. Darüber hinaus sind im Ottokraftstoff unter anderem auch Toluol sowie Additive enthalten. Für den Betrieb von Kleinmaschinen, wie z.B. Motorsägen, Rasenmähern und anderen Zweitaktmotoren ist deshalb benzolarmer Sonderkraftstoff (Motorbenzin mit einem Benzolgehalt von unter 0,1 Vol.-% Benzol) als Ersatzstoff für handelsüblichen Ottokraftstoff erforderlich.
Diese Forderung ergibt sich aus dem Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe der Gefahrstoffverordnung. (§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie § 7 Grundpflichten)
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich oder an....
Ende des Zitats.
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