Vielleicht ist das AGG auch nicht das richtige Gesetz was ich meine....
vielmehr ggf. Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz entspringt dem Arbeitsrecht und verlangt die Gleichstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage und insbesondere das Verbot einer Ungleichbehandlung
Die wichtigste Rolle spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz bei zusätzlichen Entgeltleistungen bzw. Sondervergütungen des Arbeitgebers (z.B. Weihnachtsgeld, Bonus-Zahlungen, usw.). Der Arbeitgeber muss diese Leistungen grundsätzlich so gewähren, dass kein Arbeitnehmer ungerechtfertigt benachteiligt wird.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber etwa, ohne sachlichen Grund bestimmten Arbeitnehmern gewisse Leistungen nicht zu gewähren.
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