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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung8 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen757613
Datum24.03.2013 23:18      MSG-Nr: [ 757613 ]2188 x gelesen

Vielleicht ist das AGG auch nicht das richtige Gesetz was ich meine....

vielmehr ggf. Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz entspringt dem Arbeitsrecht und verlangt die Gleichstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage und insbesondere das Verbot einer Ungleichbehandlung

Die wichtigste Rolle spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz bei zusätzlichen Entgeltleistungen bzw. Sondervergütungen des Arbeitgebers (z.B. Weihnachtsgeld, Bonus-Zahlungen, usw.). Der Arbeitgeber muss diese Leistungen grundsätzlich so gewähren, dass kein Arbeitnehmer ungerechtfertigt benachteiligt wird.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber etwa, ohne sachlichen Grund bestimmten Arbeitnehmern gewisse Leistungen nicht zu gewähren.

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 24.03.2013 22:57 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:18 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.03.2013 07:49 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 07:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.03.2013 08:04 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 12:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.03.2013 14:45 Lars7 B.7, Zwinge

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