alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung8 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen757629
Datum25.03.2013 07:19      MSG-Nr: [ 757629 ]2098 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Lars B.Von daher unsere Frage ob bei uns das AGG im Ehrenamt anwendbar ist und ob hier ggf. ein Verstoß vorliegt.

die Frage ist nicht wichtig - soweit kommst du gar nicht. Voaraussetzung, dass das AGG überhaupt wirkt ist eien Dikriminierung etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, religiöser Weltanschauung usw. Kann ich hier nicht erkennen.

Is that you, John Wayne? Is this me?

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.03.2013 22:57 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:18 Lars7 B.7, Zwinge
 24.03.2013 23:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.03.2013 07:49 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 07:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.03.2013 08:04 Lars7 B.7, Zwinge
 25.03.2013 12:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 25.03.2013 14:45 Lars7 B.7, Zwinge

0.139


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt