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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 757689 | ||
Datum | 25.03.2013 14:45 MSG-Nr: [ 757689 ] | 1837 x gelesen | ||
Hab natürlich an meinen Ortsbrandmeister eine Anfrage gestellt, dieser hat diese an den Bürgermeister weitergeleitet...nun hoffe ich auf entsprechende Antwort.(hoffentlich kommt er mit guten Argumenten) Meine Ortschaftsbürgermeisterin ( -leider hat sie keinerlei Stimmrechte usw. ist als nur noch quasi als "Grüßaugust" unterwegs) meinte bei der Abstimmung oder Beschluss der Satzung war das Hauptargument...die Kosten insgesamt der neuen Aufwandsentschädigungssatzung dürfen/durften nicht höher sein als alle Einzelposten vorher, als die Gemeinden noch eigenständig waren........ist von der Sache her m.E. kein Argument für eine Ungleichbehandlung bei allen anderen gleichen Voraussetzungen....dann hätten die anderen 2 Ortsteilwehren eben auch den gleichen Satz wie die restlichen 8 bekommen und die Gemeinde hätte im Etat bzw. Haushaltsposten Aufwandsentschädigungen noch ca 300 ,- / p.a. sparen können und diese Einsparungen im Bereich Ausrüstung/Bekleidung einsetzen können...wenn man dieses Geld denn schon ausgeben will... Gruß Lars | ||||
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