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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSaugstelle10 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg758265
Datum31.03.2013 22:48      MSG-Nr: [ 758265 ]4928 x gelesen

Geschrieben von Philip P.Es ist (zumindest in Baden-Württemberg) Aufgabe der Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten.

Ja, aber:

Feuerwehrgesetz BaWü, §3
(3) Der Bürgermeister kann
1. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten und

2. Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden dazu verpflichten, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhalten.


Die Kosten der Brandschutzauflagen sollte der Betrieb tragen müssen.

Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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 31.03.2013 22:33 Phil7ip 7P., Bretten
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