Geschrieben von Andreas M.Dieses ist sicherzustellen, ob über Löschwasserleitung (möglicherweise als erschöpfliche Versorgung) oder über ausreichend dimensionierte Wasserentnahme.
aber:
Diese Löschwassermenge muss dann auch geeignet entnommen, gefördert und ausgebracht werden können...
D.h. die Gemeinde muss eine "entsprechend leistungsfähige" Feuerwehr sicherstellen !
Wenn diese Löschwasserversorgung baurechtlich nicht erforderlich ist (keine Ausweisung als "Industriegebiet") aber der Bauherr will so bauen, dann ist die zusätzlich notwendige Löschwasserbereitstellung Aufgabe des Bauherrn.
Ich denke auch da hilft ein vernünftiges Miteinander.
Mir ist z.B. eine Firma bekannt, die expandieren wollte.
Schlußendlich wurde die WES (Zisterne) von der Firma gebaut, der rest war und ist Gemeindesache.
Diskutieren kann man sicherlich noch, ob die Firma, sofern notwendig, SLM bereitstellt, aber über eine TS braucht man denke ich nicht wirklich reden....
Wer das Semiar Löschwasserförderung an der HLFS besucht hat, kennt übrigens eine ähnliche Situation aus der Praxis.... Da gibt es ein Industriegbiet(chen), von dem eine (ich denke DN 80 oder 100) Leitung fest bis zu einer 400 / 500 m entfernten Staustelle verlegt ist und dort eingespeist werden kann....
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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