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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrkran | 70 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Mülheim / NRW | 758351 | ||
Datum | 01.04.2013 16:09 MSG-Nr: [ 758351 ] | 34284 x gelesen | ||
Bis auf die Punkte 4.5 und 4.6 sowie die Sondereinbauten für Bos ist mittlerweile quasi jeder kran konform mit diesem Pflichtenheft. Aber a) der Ausbau mit Funk etc wird ja bei anderen Feuerwehrfahrzeugen auch im Eigenausbau gemacht. Warum nicht hier? Ist es In den Pkt. 4.5 und 4.6 das nachrüsten durch den Hersteller der dort genannten Anlagen möglich? Wenn ja Ist hier die Frage ob es nicht wirtschaftlicher ist einen "Kran von der Stange" zu kaufen und den entsprechend Nachzurüsten oder? Abgesehen davon sollte man besagtes Pflichtenheft vielleicht in einigen kleinen Punkten mal etwas dem aktuellen Stand der Krantechnik anpassen. Seit 2004 hat sich auf dem Sektor viel getan ;-) Ausserdem ist der Punkt 4.4 ja wohl absolut subjektiv und nicht klar definierbar... | ||||
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