Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Warnschutzkleidung vs Beklebung mit Reflexmaterial | 53 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 758819 |
Datum | 07.04.2013 13:31 MSG-Nr: [ 758819 ] | 15093 x gelesen |
Innenminister
:)
Ich hoffe, du hast als um die Gesundheit der Beamter besorgter Bürger Beschwerde beim zuständigen RP oder IM eingelegt ... Die Antwort kenne ich, glaube ich, schon: "bla,bla, ... Sonderrechte ... bla, bla" *pfeif*
Die (abgesperrte) Einsatzstelle, die hier schon mehrfach angesprochen wurde, erfordert sogar überhaupt gar keine Warnkleidung, weil: abgesperrte Einsatzstelle ist kein öffentlicher Verkehrsraum! zu lesen da auf Seite 30 in der Fußnote!.
Da wäre ich ganz, ganz vorsichtig.
Öffentlicher Verkehrsraum ist zunächst einmal grundsätzlich jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet nicht statt, wenn z.B. wegen Bauarbeiten durch Absperrschranken oder ähnliche wirksame Mittel alle Verkehrsarten, also auch 'feindlicher' Fußgänger- oder Radverkehr ausgeschlossen werden. (Da gibt es auch einschlägige Urteile).
Nehmen wir zum Vergleich die RSA. Danach gilt eine Absperrung von Bereichen durch Pylonen oder Baken nicht als geschlossen, es besteht Tragepflicht von Warnschutzkleidung. Der Grund ist auch klar, der Gefahrenbereich Fahrbahn kann unmittelbar betreten werden, Fahrzeuge können ganz einfach den gesperrten Bereich befahren.
Nach RSA 'geschlossen' und damit 'Warnschutzkleidungsfrei' ist eine Absperrung mit z.B. Zäunen, Absperrschranken oder Betonleitwänden.
Wie das also bei mehr oder weniger abgesperrten Fahrstreifen mit Pylonen aussieht, kannst du dir an zwei Fingern abzählen.
Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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