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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Hochhausbrände; war: Brand einer Fassade mit Wärmedämmverbundsystem | 8 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Hürth / NRW | 759232 | ||
Datum | 11.04.2013 08:55 MSG-Nr: [ 759232 ] | 3116 x gelesen | ||
.... dürfen.... So sollten in Gebäuden mittlerer Höhe auch nach jedem zweiten Geschoss ein rundum laufender Brandriegel aus nicht brennbaren Baustoffen im WDVS verbaut werden bzw. oberhalb einer jeden Öffnung dieser Brandriegel verbaut sein. Wer mal Aufmerksam Neubauvorhaben betrachtet, dem wird auffallen, dass es garkeine Seltenheit ist, dass man das auch mal gerne vergisst weil es halt teurer ist..... Wenn zur Abnahme erstmal das WDVS drauf ist, kann der ordnungsgemäße Verbau nicht mehr kontrolliert werden. Eine Übereistimmungerklärung - speziell für das WDVS - wird meines Wissens nicht verlangt und nach dem Brandfall ist der Nachweis auch nicht mehr erbringbar. Die ganze WDVS Diskussion ist meines erachtens sehr fraglich; politisch jedoch nicht wirklich gewollt wenn Ihr mich fragt. mit kameradschaftlichem Gruß D.Rau **Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. ** | ||||
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