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Thema | Sechstes 'A' in der Gefahrenmatrix, war: Gefahren an der Einsatzstelle | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 759303 |
Datum | 11.04.2013 19:37 MSG-Nr: [ 759303 ] | 5839 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Ulrich C.Ich hab das Gefahrenschema (auch in meiner Fortschreibung zu 5A-B-C-5E von vor über 10 Jahren) so aufgefasst und erweitert, dass dort die Gefahren stehen, die
- direkte Schutzmaßnahmen für Einsatzkräfte und/oder
- direkte Einsatzmaßnahmen für Personen/Sachen
erfordern. In "deinem" Schema wie auch den anderen stehen vor allem auch Gefahren, die man mit dem aktuellen verbreiteten Wissen feststellen und/oder einschätzen kann (Bedenkenträgerzusatz: können sollte).
Bei HEIKAT geht man grundsätzlich doch schon von Situationen nach einem als solchen erkennbaren Anschlag aus, für deren weitere Bearbeitung dann besonders sensibilisiert werden soll. Und das sind dann schon die "großen Nummern". Wie soll eine Feuerwehrführungskraft, oder meinetwegen auch ein RA, der ja genausogut in eine solche Situation kommen kann, eine drohende Geiselnahme feststellen/einschätzen, wenn nicht durch Zufall oder besondere Auffälligkeiten, die ihm auch ohne kriminalistische Grundkenntnisse ins Auge springen?
Und Übergriffe auf Rettungskräfte, oder Anzeichen für Brandstiftungen/Kriminalität, finde ich in einer solchen Gefahrenmatrix als separate "Gefahr" auch fehl am Platz.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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| 04.08.2006 08:22 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Gefahren an der Einsatzstelle |
| 11.04.2013 17:53 |
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., Thierstein und Magdeburg | |