Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 759437 |
Datum | 13.04.2013 11:25 MSG-Nr: [ 759437 ] | 6957 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Christian F.was soll denn passieren?
Die Bebänderung des PA reißt im Einsatz, es kommt zu Personenschaden.
Hersteller sagt: "Wir haben nichts damit zu tun, waren Anbauteile dran, das Gerät war so nicht mehr zugelassen".
Versicherung sagt: "Hersteller sagt, Gerät war nicht zugelassen, wir zahlen nicht!"
Gemeinde sagt: "Wir haben den Anbau nicht angeordnet. Wir zahlen nicht!"
Und wer ist dann dran? Richtig, der entsprechende Wehrkommandant, und wenn der ein bisschen rechtlich was drauf hat das einzelne Feuerwehrmitglied ("Du hättest ja nicht mit dem veränderten Gerät in den Einsatz gehen müssen!")...
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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| 13.04.2013 09:39 |
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., Rosdorf |
| 13.04.2013 10:43 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 13.04.2013 11:25 |
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Feli7x H7., Denkte | |