Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 759441 |
Datum | 13.04.2013 11:46 MSG-Nr: [ 759441 ] | 6586 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
hallo,
Geschrieben von Felix H.Die Bebänderung des PA reißt im Einsatz, es kommt zu Personenschaden.
Hersteller sagt: "Wir haben nichts damit zu tun, waren Anbauteile dran, das Gerät war so nicht mehr zugelassen".
Versicherung sagt: "Hersteller sagt, Gerät war nicht zugelassen, wir zahlen nicht!"
Gemeinde sagt: "Wir haben den Anbau nicht angeordnet. Wir zahlen nicht!"
So einfach können es diese Herrschaften nicht machen. Um es soweit kommen zu lassen muss meiner Ansicht nach nachgewiesen werden das das Anbauteil auch wirklich ursächlich war.
Ein Beispiel von einem anderen Fall [Brandkatastrophe in Backnang]:
Bei der Brandursachenermittlung wurde festgestellt das ein Teil der Elektroinstallation nicht den geltenden Vorschriften (VDE usw.) entspricht. Da aber diese Elektroinstallation als Brandursache ausgeschlossen werden konnte hat die Staatsanwaltschaft das nicht mehr weiterverfolgt.
Wieder zurück zum Pressluftatmer. Wenn was passiert wird sicherlich auch auf die ev. vorhandenen Anbauteile geschaut. Wenn nichts angebaut wurde scheidet das als mögliche Ursache aus.
Wenn was angebaut wurde dürfte das sicherlich dann auch intensiv untersucht werden.
Die Frage ist was kann eigentlich z.b. durch ein kleines Holster für Keile usw. das an der Bebänderung des Pressluftatmers angebracht ist passieren?
Man sollte es auch nicht übertreiben und den Pressluftatmer mit Ausrüstung "überladen".
Ich denke wenn man da vorab bei der Gefährdungsbeurteilung den gesunden Menschenverstand einsetzt und einige Grundregeln wie z.B. ( nichts anbohren, keine wichtigen Teile wie z.B. Ventile usw. beeinträchtigen)
Es dürfte auch einen Unterschied machen ob ich ein Holster in die Bebänderung einfädel oder ob ich am Gestell was ranschraube.
Dazu noch eine gute Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und man ist meiner Ansicht nach auf der sicheren Seite.
Geschrieben von Felix H.Und wer ist dann dran? Richtig, der entsprechende Wehrkommandant, und wenn der ein bisschen rechtlich was drauf hat das einzelne Feuerwehrmitglied ("Du hättest ja nicht mit dem veränderten Gerät in den Einsatz gehen müssen!")...
So einfach kann sich der Wehrführer/Kommandant dann doch nicht machen. Falls er da in der rechtlichen Verantwortung steht kann er die nicht nach unten abwälzen. Er ist für die Ausrüstung (mit) verantwortlich.
....
MkG Jürgen Mayer
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| 13.04.2013 09:39 |
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., Rosdorf | |