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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 759450 | ||
Datum | 13.04.2013 14:36 MSG-Nr: [ 759450 ] | 6279 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Und du meinst, es wird tatsächlich anerkannt, wenn dann in einem entsprechenden Papier steht "Durch die Anbringung von Anbauteil XY am Pressluftatmer XYZ der Firma CDE entsteht keine Gefährdung"? Wenn es richtig gemacht ist wird es mindestens den Anschein des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit problemlos widerlegen können. Und wie Dir schon erklärt wurde. Zwischen Schadenseintritt und "Veränderung" des Gerätes (für mich ist das keine Veränderung, da das Gerät an sich nicht verändert wird, es hängt nur was dran) muß ein adäquat kausaler Zusammenhang bestehen. Und der wird i.d.R. nicht da sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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