Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer
| 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 759484 |
Datum | 13.04.2013 20:02 MSG-Nr: [ 759484 ] | 6254 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrmann
Geschrieben von Neumann T.Hmm... wenn sich jetzt jemand mit einem 'Anbauteil' irgendwo verhängt, und es dadurch zu einem Atemschutznotfall kommt, dann wird das sehr schnell unangenehm.
Wenn Du mit irgend was hängen bleibst, dann wärst Du damit auch hängen geblieben, wenn Du das Ding an anderer Stelle getragen hättest. Und solange es noch den alten DIN Leinenbeutel gibt, der irgend wo rumbaumelt (und ggf. unbemerkt ausläuft vgl. Stampe in Köln), habe ich da auch keine Schmerzen. Und ein Hängenbleiben führt dann übrigens auch nicht zu Problemen bezüglich der Zulassung des PA, da ja keine Störung am PA vorgelegen hat und somit die Frage nach einer Veränderung des PA gar nicht gestellt wird.
Nebenbei. Jeder AGT lernt in der Ausbildung, das Gerät blind abzulegen und wieder umzunehmen. Das ist für genau solche Fälle sinnvoll.
Ich wünschte, die ganzen Reichsbedenkenträger würde einmal so vorschriftenhörig sein, wenn es um die Frage geht, ob die Ausbildungs- und Fortbildungserfordernisse alle eingehalten werden... So von wegen 40 UE/ Jahr als Mindestansatz für jeden FM. Für jeden FM = auch bei der hinterletzten TSA-Wehr ohne PA. Was in Erweiterung übrigens zwingend bedeutet, dass der Zeitansatz bei Wehren mit mehr Aufgaben/ Ausrüstung und Personal mit mehr Qualifikationen deutlich! höher sein muß als die 40 UE/ Jahr . Oder wenn es um die Frage der körperlichen und geistigen Eignung für den Feuerwehrdienst geht...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 13.04.2013 09:39 |
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., Rosdorf | |