Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Funkrufnamen im Atemschutzeinsatz | 40 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 759507 |
Datum | 14.04.2013 00:06 MSG-Nr: [ 759507 ] | 6889 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzüberwachung
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Geschrieben von Christoph R.was ist, wenn ich Personen, der Funktion wegen, durchtauschen muss?
z.B. ein Mitglied WTr mit einem Mitglied STr.
Dann wird sich derjenige seine Funktion ind er Gruppe genauso gut oder schlecht merken, wie eine willkürlich gewählte Nummer...
Geschrieben von Christoph R.Welche Tätigkeit hat der ATr des dritten oder vierten Fahrzeugs noch?
Retten? PA vornehmen?
Oder doch mal eher Wasserversorgung aufbauen, Wasserwerfer oder Lüfter in Stellung bringen.
Brauche ich dazu unbedingt bei jedem Trupp ein Funkgerät? Nur weil so viele auf dem Fahrzeug sind?
Ab und an ist weniger mehr...
Geschrieben von Christoph R.Als Beispiel: mehrere Fahrzeug vor Ort; dem Fahrzeugführer des ersten Fahrzeugs, von dem aus überwiegend operiert wird, werden weitere Atemschutztrupps zur Unterstützung bereit gestellt.
Der erste Trupp seiner Besatzung ist der Angriffstrupp/ Atemschutztrupp. Wie bezeichne/ nummeriere ich dann die anderen zusätzlich unterstützenden Atemschutztrupps?
Dann wird hier i.d.R. der FRN des Trupps beibehalten. Der GF hat seine ASÜ, da stehen FRN etc. drauf.
Bei uns z.B. bleibt der AT immer der 10/47-Angriffstrupp, auch wenn er dem Fahrzeugführer 1/40 unterstellt ist.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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