Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 759624 |
Datum | 15.04.2013 08:03 MSG-Nr: [ 759624 ] | 5884 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Ein sehr guter Einwand!
Es ist offensichtlich eine Frage der Definition, ab wann spricht man tatsächlich von einem Anbauteil?
Weiß jemand wie dies in den Betriebsanleitungen der PA, bzw. in der Zulassungen genau beschrieben ist? Ich habe diese Ausführungen nicht genau vor Augen, wird dort auch von Anbauteilen gesprochen, wie ist dies definiert?
Denn, wie weiter oben auch schon beschrieben wurde, wäre es doch schon reichlich seltsam, wenn die Gerätehersteller selbst, und das tun sie glaube ich ohne Ausnahme alle, Totmannwarner anbieten, die man aber, da es ein Anbauteil ist nicht am PA befestigen darf, weil dies dann die Zulassung verliert.
Handelt es sich bei einem Totmannwarner oder Holster für Werkzeug oder Fluchthaube welche mit Schlaufen, Klett oder Spangen an der Bebänderung angebracht werden können tatsächlich schon um Anbauteile?
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| 13.04.2013 09:39 |
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., Rosdorf | |