Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 759643 |
Datum | 15.04.2013 16:16 MSG-Nr: [ 759643 ] | 5553 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Markus M.Denn, wie weiter oben auch schon beschrieben wurde, wäre es doch schon reichlich seltsam, wenn die Gerätehersteller selbst, und das tun sie glaube ich ohne Ausnahme alle, Totmannwarner anbieten, die man aber, da es ein Anbauteil ist nicht am PA befestigen darf, weil dies dann die Zulassung verliert.
Bei vielen Herstellern sind die eigenen (!) Totmannwarner mit den Geräten zugelassen (bei Auer weiß ich es sicher, bei Dräger bin ich mir auch ziemlich sicher...), sprich wenn du das "Komplettpaket" PA+Warner von Hersteller A kaufst, ist das so auch zugelassen. Anders natürlich wenn du PA von Hersteller A und Totmannwarner von Hersteller B kaufst...
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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| 13.04.2013 09:39 |
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., Rosdorf | |