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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Vorschriften für 'Müllplätze' | 5 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 759862 | ||
Datum | 17.04.2013 11:51 MSG-Nr: [ 759862 ] | 1724 x gelesen | ||
Servus, ich muss da jetzt etwas zurückrudern. Nach Mitteilungen, die mich erreichten, gibt´s da schon Einspruchmöglichkeiten duch die einzelnen Gemeinden, die da was in die satzungen stellen können. Oder es wird z.T. über die Feuerbeschauverordnung geregelt. Also, so wie es aussieht ist es eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel bei der Gemeinde (Bauamt) fragen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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