Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | AWG Handbuch | 26 Beiträge |
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 759925 |
Datum | 18.04.2013 08:37 MSG-Nr: [ 759925 ] | 5572 x gelesen |
Infos: | 18.04.13 AWG Handbuch 2.Auflage
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Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo Alex, und hallo alle anderen
Geschrieben von Alex R.Aha, sehr interessant... Dir ist aber schon klar, in welcher rechtlichen Situation sich ein solcher Gerätewart (egal jetzt ob in Gerätewart oder Atemschutzgerätewart) bewegt?
Ich kenne die Verhältnisse anderswo nicht, aber ich vermute mal, dass hier möglichweise Dinge durcheinander kommen, wegen der Begrifflichkeit.
Vermutlich muß man bei dieser 'Diskussion' zwischen dem Gerätewart einer Ortswehr, der die Fahrzeuge betankt, wäscht, nach dem Rechten sieht und kleine Reparaturen durchführt (vielleicht besser : der Ober-Maschinist) und dem Gerätewart, der die Geräteprüfungen nach GUV 9102 durchführt und den entsprechenden Lehrgang hat unterscheiden.
Praktisches Beispiel : an meinem Standort gibt es einen Gerätewart, der unter die erste Kategorie fällt, der die Funktion inne hat und die Aufwandsentschädigung bekommt und dann gibt es da noch einen Kameraden, der den Lehrgang besucht hat und die Geräteprüfungen durchführt (ich), aber nicht der Gerätewart ist.
Mit sonnigen Grüßen
Frank
Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.
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