Hallo,
Geschrieben von Magnus H.Auch beim "normalen" B-Führerschein darf man meines Wissens Anhänger mit mehr als 750 kg mitführen, sofern die ZGM 3500 kg nicht überschreitet.
Richtig, bis Anfang des Jahres nur, wenn die zul. GM des Anhängers maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprach, dies ist aber weggefallen. Jetzt dürfen die zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger eben maximal 3500kg ergeben, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750kg liegt.
Geschrieben von Magnus H.Das Problem wird oftmals in beiden Fällen (also auch bei der Lösung mit der SZ96) die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.
Eher selten bzw. bei Feuerwehren gar nicht, bestenfalls bei KdoW oder sonstigen PKW.
Der B96 kann dir bei Feuerwehren bestenfalls noch bei älteren Fahrzeugen was bringen, Beispiel hierfür wäre ein VW T3 als MTF/ELW, der leer etwa 2,4-2,5t wiegt und ca. 1,5t gebremste Anhängelast erlaubt. Fiele also in B96 rein, wenn man die ausnutzen will. Beim T4 ist man da schon in Bereichen, die über B96 hinausgehen.
Gruß,
Michael
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