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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Vorlaufzeit Fzg-Beschaffung, war: Ein altes Feuerwehrfahrzeug | 12 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 760062 | ||
Datum | 19.04.2013 15:13 MSG-Nr: [ 760062 ] | 2238 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Oder einfach weil die Kommunen sowieso keine Haushalte mehr genehmigt bekommen... Warum sollten sie nicht? Die meisten Kommunen, die ich kenn, haben einen solchen. Und: Feuerwehr ist Pflichtaufgabe, d.h. ein neues FW-Fzg bekommen sie, falls nötig. Kann natürlich sein, daß es nicht der erträumte Wunderwuzzi ist, sondern eines von der Stange... | ||||
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