Salü,
es gibt
a) eine Ehrenamtspauschale von 720 (EStG §3, 26a), ehemals 500
b) den §3, 26 der 2400 (ehemals 2100) pro Jahr für Ausbildertätigkeiten vorsieht.
und daneben gibt's den Passus "Entschädigungen aus öffentlicher Hand", der für alle Feuerwehren zutreffen solle - das sind
c) 175 / Monat bzw. die 2100 / Jahr (man darf nicht genutzte Freibeträge in andere Monate übernehmen), EStG §3, 12
Grüße aus Mannem
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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