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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Ein altes Feuerwehrfahrzeug - zwei Meinungen -> Streit ... | 23 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 760162 | ||
Datum | 21.04.2013 06:24 MSG-Nr: [ 760162 ] | 5686 x gelesen | ||
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Angesichts der TÜV-Fälligkeit des altenFahrzeugs im Januar 2014 "läuft uns hier die Zeit weg Kommt eigentlich nur mir das komisch vor? Der Tüv ist doch nur der Überwachungstermin. Wenn der Komandant aber jetzt schon weis, das die Prüfung aufgrund von Mängeln nicht bestanden wird, muss er das Fahrzeug doch sofort außer Betrieb nehmen. | ||||
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