Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | BSBP, war: Zuzahlung zu Fahrzeugbeschaffung | 36 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 760203 |
Datum | 21.04.2013 18:01 MSG-Nr: [ 760203 ] | 5045 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.nützt eine Forderung nach "Pflicht-BSBP" vor allem (nur?) den Gutachtern...
Falsch. Diese Gutachten sind dann eine (teilweise) Möglichkeit für den Bürger einzuschätzen, wie gut die gemeindliche Feuerwehr aufgestellt ist. Wenn es ein Gutachten gibt, in dem steht "2 Drehleitern notwendig" und der Gemeinderat sagt "1 Drehleiter reicht", dann muss der Gemeinderat dem Bürger erklären, warum man für die Sicherheit offenbar nicht so viel übrig hat. Andersherum gilt das genauso. Wenn in dem Gutachten steht "3 Standorte reichen aus" und es sind aber 10 Standorte vorhanden, dann muss der Gemeinderat dem Bürger erklären können, warum offenbar etliches an Geld dafür übrig ist.
Geschrieben von Sebastian K.Sofern ein solches Gutachten dann keine wirklichen neuen Informationen liefert (und das erwarte ich in den seltensten Fällen, die meisten bauen ja gerade auf vorhandenem/gelieferten Datenmaterial auf)
Das ist nur dann richtig, wenn der Gutachter den gleichen oder weniger Sachverstand hat, wie diejenigen, die bisher für die Planung verantwortlich waren. Sofern so etwas bis dahin überhaupt stattgefunden hat, und man nicht einfach dahin "gefeuerwehrt" hat...
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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