Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neues aus dem Saargebiet. | 9 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 760514 |
Datum | 25.04.2013 08:45 MSG-Nr: [ 760514 ] | 1792 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Geschrieben von Florian B.Für Schüler besteht zukünftig der Rechtsanspruch von der Schule für Einsätze und eine angemessene Zeit danach freigestellt zu werden
Ob das so gut ist....
Die sollen erst mal die Schule fertig machen, und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren... Sie lernen fürs Leben und nicht für die Feuerwehr. Wie ist das da bei Einheiten, die 2 bis 3 mal am Tag ausrücken? da sind die doch nie in der Schule.....
BW: bei uns kommt keiner unter 18 mit zu Einsätzen, insofern hätte sich das eh erledigt.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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| 25.04.2013 06:02 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 25.04.2013 08:45 |
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Jens7 N.7, Ohorn | |