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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues aus dem Saargebiet. | 9 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 760522 | ||
Datum | 25.04.2013 09:47 MSG-Nr: [ 760522 ] | 1527 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens N. Ob das so gut ist.... Manche können das aber trotzdem... Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist, wie sieht denn das mit der Schulpflicht aus?! Wenn jemand die Arbeit wegen einem Einsatz "schwänzt", ist das (trotz entsprechender Paragraphen in den Ländergesetzen) oftmals eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Pflicht zu arbeiten hat indes keiner. Wohl aber haben die Schüler der allgemeinbildenden Schulen sehr wohl eine Schulpflicht.... oder irre ich da? "Beißen" sich die beiden Gesetze da nicht? Oder gehört das Saarland nun nicht mehr zu Deutschland? Ist das schon "Klein Frankreich"? ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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