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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues aus dem Saargebiet.9 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen760522
Datum25.04.2013 09:47      MSG-Nr: [ 760522 ]1527 x gelesen

Geschrieben von Jens N.
Ob das so gut ist....
Die sollen erst mal die Schule fertig machen, und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren...

Manche können das aber trotzdem...

Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist, wie sieht denn das mit der Schulpflicht aus?!

Wenn jemand die Arbeit wegen einem Einsatz "schwänzt", ist das (trotz entsprechender Paragraphen in den Ländergesetzen) oftmals eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Pflicht zu arbeiten hat indes keiner.
Wohl aber haben die Schüler der allgemeinbildenden Schulen sehr wohl eine Schulpflicht.... oder irre ich da? "Beißen" sich die beiden Gesetze da nicht?

Oder gehört das Saarland nun nicht mehr zu Deutschland? Ist das schon "Klein Frankreich"? ;-)

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 25.04.2013 06:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.04.2013 08:45 Jens7 N.7, Ohorn
 25.04.2013 08:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.04.2013 08:56 Jens7 N.7, Ohorn
 25.04.2013 14:11 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 25.04.2013 09:47 Lars7 T.7, Oerel
 25.04.2013 09:49 Jens7 N.7, Ohorn
 25.04.2013 10:10 Fran7k R7., Eppelborn
 25.04.2013 15:56 Uwe 7S., Bürstadt

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