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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Frage zur Ausschreibung | 9 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 760598 | ||
Datum | 25.04.2013 21:09 MSG-Nr: [ 760598 ] | 2852 x gelesen | ||
das ist nicht so einfach zu beantworten. Da geht es bei öffentlichen Beschaffungen in der Regel nur um juristische Dinge. Es gibt aber auch Grenzen monetärer Art und verschiedene Beschaffungsarten. Näheres ist in der VOL geregelt, ggf. dort nachlesen. zu 1 theoretisch ja, man muss es aber gut begründen können. Nachbeschaffungen geringerem Umfangs in gewissen zeitlichen Abständen gehen dann auch ohne Ausschreibung. zu 2 Ein Fahrzeug würde ich immer kpl. ausschreiben da hinterher ein funktionsfähiges Ganzes rauskommen soll für das der Lieferant auch haften muss. Wunschausstattungen lassen sich da aber trotzdem definieren | ||||
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