Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Fracking: ein Konzern, die Politik und eine Spende für die Feuerwehr | 22 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 760699 |
Datum | 26.04.2013 17:54 MSG-Nr: [ 760699 ] | 5260 x gelesen |
Infos: | 28.04.13 Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Fracking 26.04.13 ARD, W wie Wissen: giftige Gasgewinnung Fracking 26.04.13 Bürgermeister: "ein deutliches Zeichen setzten" 26.04.13 Bericht NDR 26.04.13 Fracking (wikipedia)
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Moin,
Geschrieben von Christian B.Es mag natürlich auch damit zusammenhängen, dass es so kein Werkfeuerwehr gibt bzw. diese durch die starke Verteilung der Infrastruktur auch schwierig aufzustellen ist. Also übernehmen die örtlichen Feuerwehren den Schutz, weswegen man auch eine entsprechende Unterstützung gewährt.
Das ist - sorry - Bullshit. Laut Herrn Bergdirektor Rochus Rieche, Leiter des Referats 2.1 - Bergaufsicht, Betriebsüberwachung, Gefahrenabwehr des LBEG sind die kommunalen Feuerwehren ausdrücklich NICHT originiär für die Betriebs/Förderplätze zuständig... Sondern die Bergbauunternehmen und da gelten dann die Maßstäbe des Bergamts. Da können auch mal 'ne halbe Stunde Anfahrt vollauf ausreichend sein...
Kommunale Fw kommen ins Spiel wenn entweder Bereiche außerhalb des Bergbaugeländes betroffen sind ODER die kommunale Fw als Brandschutz-Dienstleister vertraglich eingekauft wird.
Wobei sich dann sofort die Frage stellt, ob eine Kommune ihre FA mit ihren Privilegien (Verlassen des Arbeitsplatzes bei Bedarf etc.) in Konkurrenz zu freien Dienstleistern überhaupt anbieten darf bzw. dann für diesen Zweck die Privilegien noch bestehen. Im dümmsten Fall verlässt dann FA X auf Zuruf der Kommune Y seinen Job beim Werksschutz-Dienstleister Z um einen Brand am Bohrplatz zu löschen, auf den sich Z beworben hatte, aber nich mit den Konditionen der Kommune Y mithalten konnte.
Sonderlich ernst nimmt das Bergamt die Aufsicht eh nicht, diverse Alarmierungspläne führen dann mal völlig falsche Polizeidienststellen, Krankenhäuser oder Leitstellen als zuständig auf. Scheint niemand zu prüfen, was da reingeschrieben wird. Ebensowenig gibt es spezifische AAO bzw. wussten weder die zuständige noch die fälschlich vermerkte Leitstelle von den im Alarmplan ausgewiesenen Sammelräumen und Stabs-/TEL-Unterkunft. Der Besitzer der vorgesehenen Räume ebensowenig...
Geschrieben von Christian B.Wir sind hier aktuell nicht vom Fracking betroffen.
Neuenhaus ist südlich der Vechte-Schleife als Aufsuchungsgebiet an die GdF Suez vergeben....
Nördlich der Vechte hält Exxon gar die Abbau-Bewilligung. Die wird zwar auf ein älteres Vorhaben zurückgehen, aber das "schöne" ist ja, dass diese Genehmigungen zumeist nicht lagerstättenspezifisch erteilt werden sondern in aller Regel pauschal alle Kohlenwasserstoffe umfassen. Bestenfalls wird noch zwischen Erdöl und Erdgas unterschieden. Das auf Schiefergas abzuändern ist 'ne Kleinigkeit und erfolgt weitestgehend ohne neues Genehmigungsverfahren...
Gruß,
Thorben
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