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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Thema Finanzen/Konto FF | 20 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 K.8, Wurmlingen / Baden-Württemberg | 761077 | ||
Datum | 02.05.2013 10:07 MSG-Nr: [ 761077 ] | 4088 x gelesen | ||
Hallo, dazu einige Fragen: Ist eure Löschgruppe eine eigenständige Feuerwehr oder Abteilung einer Gesamtfeuerwehr? Gibt es bei euch im Feuerwehrgesetz keine Regelung für das "Sondervermögen für die Kameradschaftspflege"? o.ä.? Geschrieben von = anonym = a. Da ein privates Konto naturgemäß viele Probleme mit sich bringen kann (Insolvenz, Erbfall etc.) + keine Kontrolle durch Kassenprüfer / Feuerwehrausschuss etc. möglich wenn der Kontoinhaber die Kontoauszüge nicht herausrückt. Und da wo geld fließt, muss immer kontrolliert werden! Als Sparkassenangestellter rate ich generell von einem privaten Konto für die Kameradschaftskasse ab. Die sauberste Lösung ist, dass eure Stadt / Gemeinde ein Kommunalgirokonto mit der Zusatzbezeichnung "Freiw. Feuerwehr XY" etc. anlegt über das euer Kassier eine Verfügungsberechtigung erhält. (Dies ist zumindest in Baden-Württemberg möglich.) Bei Fragen kannst du dich gerne per Email an mich wenden. MfG Stephan (Bankfachwirt (SBW)) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Stephan K. [02.05.13 10:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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