Geschrieben von = anonym = a.Da ein privates Konto naturgemäß viele Probleme mit sich bringen kann (Insolvenz, Erbfall etc.
Mit dieser Erkenntnis seit ihr schon mal der Feuerwehr Düsseldorf um Jahre voraus, die das bisher nicht begreifen will! :)
Geschrieben von = anonym = a.Nach Ansicht des VdF NRW wird von den dortigen Juristen und Steuerfachleuten dieser Teil der Löschgruppe bzw. diese kameradschaftlichen Ausgaben als nicht rechtsfähiger Verein angesehen
Das kann durchaus sein. Beachtet aber bitte, dass ein nicht-rechtsfähiger Verein keine juristische Person ist, sondern aus historischen Gründen (Bismarck war es, glaube ich, der damit die Gewerkschaften an die Wand drängen wollte), wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt wird. D.h: Jedes "Vereinsmitglied", d.h. jeder Gesellschafter haftet mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Forderungen, die gegen diesen "Verein" entstehen - und seien es die Krankenhauskosten nachdem die gute Grillwurst unsachgemäß gelagert wurde oder die Schäden, die ein Organ dieses Vereins einem anderen zugefügt hat.
Im Detail wird dann auch auf nicht-rechtsfähige Vereine aus verfassungsrechtlichen Gründen entgegen den Regelungen des BGB doch das Recht der rechtsfähigen Vereine angewendet. Das sprengt aber den Rahmen des Feuerwehrforums.
In Düsseldorf hat man die Lösung gewählt, die ihr bisher habt - die schlechteste aller denkbaren Varianten. Hier schon genannt und euch unbedingt zu empfehlen ist die Möglichkeit, ein kommunales Unterkonto einzurichten mit Verfügungsbefugnis für einen ausgewählten Kreis.
Wobei mich die leise Annahme beschleicht, dass der anonyme Poster aus eben dieser Feuerwehr Düsseldorf kommt.
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