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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Thema Finanzen/Konto FF | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 761164 | ||
Datum | 03.05.2013 09:32 MSG-Nr: [ 761164 ] | 3066 x gelesen | ||
Geschrieben von Ludger F. Die Haftungsproblematik und die ggf. weiteren (bedeutenden) Nachteile für Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins interessieren mich etwas mehr. Bin zwar nicht der Angesprochene, aber wenn das Interesse nun mal da ist: Nicht rechtsfähige Vereine werden behandelt wie eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts). §54 BGB Infos zur GbR bei wikipedia Es gibt da noch ein paar Unterschiede - nicht eingetragener Verein wird zum Beispiel kein juristische Person -aber von der Haftung (Vollhaftung aller Mitglieder) haut das hin. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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