Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Die Zukunft des Rettungssanitäters | 47 Beiträge |
Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 762562 |
Datum | 20.05.2013 01:00 MSG-Nr: [ 762562 ] | 8276 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdiensthelfer, 320 h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Claus K.Mal abgesehen davon, dass die Schulen da keine Rolle spielen - die zuständigen Behörden erkennen solche Stunden an oder auch nicht -, führte dies in praxi dazu, dass die wirkliche Ausbildung eben nur aus 3 Monaten RettSan-Ausbildung und 5-6 Monaten RettAss-Lehrgang bestand und damit die angeblich 2-jährige RettAss-Ausbildung auf 9 Monate in der Praxis zusammen gestaucht war.
Ok, dann erkennt es die Behörde an - ändert aber nichts daran. Ich kann deine Rechnung mit der du auf 9 Monate RA Ausbildung kommst, wenn Schichten als RS auf die RA Ausbildung angerechnet werden, nicht nachvollziehen.
Die Ausbildungszeit bleibt die Gleiche, nur die zeitliche Abfolge ändert sich.
Für die Arbeit und die praktische Erfahrung während einer Schicht ist es fast egal, ob du als RDH, RS oder RAiP auf dem Fahrersitz bist. Die NA-Assistenz, oder auch die Durchführung üblicherweise ihm zugeordneter Aufgaben wie z.B. Zugang legen, ist ungeachtet deiner Qualifikation davon abhängig wie der NA gelaunt ist, welche Kollegen an Board sind und letztlich auch von deiner persönlichen Einstellung und Motivation die Praxis einzufordern. So ist das zumindest auf all den Rettungswachen die ich etwas näher kenne, sowohl in Bayern als auch in NRW. Ähnliches gilt auch für das Klinikpraktikum.
Es kann sogar vorkommen, dass ein SanHelfer als Dritter auf dem RTW öfters einen Zugang legen konnte als in einer vergleichbaren Zeit ein RA-Praktikant.
Insofern halte ich es für legitim, geleistete RS Schichten auf dem RTW in die RA-Ausbildung zu übernehmen und sehe darin überhaupt keine faktische Verkürzung der Ausbildungszeit.
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| 18.05.2013 01:43 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 07:52 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 18.05.2013 08:54 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 09:44 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 14:54 |
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Andr7e S7., München |
| 18.05.2013 17:31 |
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., Engelsbrand |
| 18.05.2013 21:20 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 18.05.2013 22:11 |
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Andr7e S7., München |
| 19.05.2013 12:53 |
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., Viskafors |
| 19.05.2013 14:11 |
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Fran7k S7., Schwerte |
| 19.05.2013 15:34 |
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., Viskafors |
| 19.05.2013 15:31 |
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Volk7er 7L., Erlangen |
| 19.05.2013 15:49 |
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., Viskafors | |