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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | SIGPI | 45 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 762639 | ||
Datum | 20.05.2013 21:47 MSG-Nr: [ 762639 ] | 14697 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob T. Mich würde an dieser Stelle die waffenrechtliche Seite einmal interessieren. Für eine Signalpistole braucht es eine Waffenbesitzkarte. Wie das für Behörden geregelt ist entzieht sich leider meiner Kenntnis. Die von mir oben verlinkten Einhandsignale oder die heute verwendeten Signalgeber dürften nicht solch hohe Anforderungen haben. Für Signal- und Reizstoffwaffen genügt zum Führen ja der Kleine Waffenschein. Wenn man also eine Schreckschusspistole mit Abschussbecher hat so ist das waffenrechtlich kein Teufelswerk. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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