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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ausführung Notausgang Festzelt | 17 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 762948 | ||
Datum | 24.05.2013 20:57 MSG-Nr: [ 762948 ] | 4744 x gelesen | ||
Geschrieben von Rochus H. Der Betreiber ist der Meinung das zwei "zugeknöpfte" Seitenplanen durchaus einen Notausgang darstellen und im Notfall ja "schnell" aufgeknöpft werden könnten. Du liegst mit deiner Meinung richtig: Geschrieben in MFlBauR 5.1.3 Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Sie müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Schiebe- und Drehtüren sind in Rettungswegen unzulässig. Pendeltüren in Rettungswegen müssen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern. Geschrieben von Rochus H. Kennt wer von euch eine andere zulässige Variante (also keine Tür) für Notausgänge in Festzelten ? Also wenn es keine Tür sein soll, wird es schwierig... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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