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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ausführung Notausgang Festzelt | 17 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 762959 | ||
Datum | 24.05.2013 23:49 MSG-Nr: [ 762959 ] | 3928 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, wenn wir ein Zelt vermieten, wo Notausgänge vorgeschrieben werden weisen wir den Mieter/Veranstalter darauf hin, dass er die Zeltplanen des Feldes was als Notausgang dienen soll nicht Zusammenknoten darf. Die meisten Zeltplanen sind mit 8 Bändern in Schlaufenform und als Gegenstück eine Metallöse wo man dann das Band durch steckt. Normal wird dann von oben nach unten die obere Schlaufe mit der nächsten verbunden, bei einem Notausgang stecken wir die Schlaufe nur locker durch und verbinden sie nicht mit der nächsten. Bei normaler Wetterlage reicht das aus und hält. Bei Wind nehmen wir Panzertapet und kleben die Planen stellenweise zusammen so das sie halten aber bei stärkeren Druck dann doch öffnen. Des weiteren kommt ein Notausgangaufkleber über die Tür. Offiziell wird vom Amt gefordert das der Notausgang zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorhanden ist und somit ist die Umsetzung Aufgabe des Veranstalters. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra VG Hainleite | ||||
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