Im Prinzip wirds wahrscheinlich jeder so oder so ähnlich machen.
Wir versuchen auch ständig Masken die auf dem Erstangreifer genutzt wurden mit Masken vom GWG oder TLF aufzufüllen und dort frische Masken aus dem Lager zu verladen.
Das funktioniert aber leider meist nur, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes oder des Tauschtermins einer AGW´s vor Ort ist. Ansonsten tauschen die Kameraden eben 1 zu 1.
....,denke, vermute ich?
Genau das ist der Punkt, egal welche der genannten Lektüren Du zu Grunde legst, die Texte kann man immer so oder so auslegen. Aber die GUV-R190 als auch die GUV-I8674 sind Schriftstücke der DGUV, das Eine verweist auf die Hinweise des Herstellers, das Andere gibt ganz klar Einschränkungen zur Verlängerung der Prüfintervalle vor. Wobei man die wie gesagt diskutieren kann.
Vielleicht kann man hier auch das Thema Gefährdungsbeurteilung mit aufnehmen, wenn ich nun eine Gefährdungsbeurteilung für "auf Fahrzeugen verlastete Masken" verfasse, und dort keine erhöhte klimatische Belastung feststelle, vielleicht kann ich dann die Frist auf 24 Monate verlängern ;-)
Eine weitere Frage die sich mir letztens stellte, wie kann es sein, dass eine Prüfung von Lungenautomaten ohne Veratmung genauso ok ist, wie eine Prüfung ohne Veratmung?
Ich meine, es werden von den Herstellern Prüfgeräte angeboten, die "nur" statische Prüfungen zulassen, und die durchgeführten Prüfungen sind durchaus legitim. Aber es ist doch denkbar, dass ein LA, der "nur" statisch geprüft wurde durchaus ok ist, wird der aber an ein Prüfgerät gehängt, wo ich ihn veratmen kann, sieht das Ergebnis plötzlich ganz anders aus. Sind hier also die Feuerwehren, die sich ein Prüfgerät für dynamische Prüfungen leisten können sicherer als andere?
Ich denke wir brauchen uns mit unserer Atemschutzwerkstatt und so wie wir die Gerätschaften prüfen nicht zu verstecken, dennoch bleibt die Unsicherheit, ob das alles so richtig ist.
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