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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763444 | ||
Datum | 29.05.2013 10:53 MSG-Nr: [ 763444 ] | 20981 x gelesen | ||
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Servus, Geschrieben von Michael R. der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. ist auch immer wieder gut so. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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