Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 763448 |
Datum | 29.05.2013 11:07 MSG-Nr: [ 763448 ] | 21772 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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hallo,
Bei vielen kirchlichen und weltlichen Anlässen ist es oder war es in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehrleute des jeweiligen Orts die Straße sperren oder den Verkehr regeln. Doch dies ist für die Zukunft unsicher geworden. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau wird bei der morgigen Fronleichnamsprozession durch die Innenstadt zum ersten Mal die Straßen nicht mehr sperren. Nicht weil sie nicht mehr will, sondern weil sie nicht mehr darf. Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt. So steht es in einem Brief vom Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger vom Regierungspräsidium Tübingen an die Feuerwehren. [...]
vollständiger Artikel auf www.schwäbische.de
Ich denke das wird hier im Ländle einiges böses Blut verursachen :-(
Eine im Dorfleben verwurzelte Feuerwehr hilft anderen Vereinen bzw. örtlichen Organisationen. Das hat Tradition. Das gehört dazu.
So ist es bei uns schon seit dem letzten Jahrhundert üblich das die Feuerwehr den Laternenumzug der von der Gemeinde organisiert wird absichert. Auch wenn ein Verein ein Jubiläum feiert wird mitgeholfen den Festzug abzusichern. Und wir sind keine "Feierwehr" sondern eine Wehr mit gutem Ausbildungsstand.
So was gehört in vielen Dörfern und Städten einfach dazu und hilft mit die Feuerwehr dort so zu positionieren und hilft mit den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Nur eine im Ort gut verwurzelte Feuerwehr ist attraktiv für neue Mitglieder.
Wenn man nun nach vielen vielen Jahren feststellt das diese Vorgehensweise rechtlich Probleme macht dann muss man sich Gedanken machen wie man dies löst. Das kann aber nicht durch eine 180-Grad-Wende und dem völligen Rückzug der Feuerwehr geschehen.
Anderseits darf jetzt auch keine Überreaktion erfolgen. Die ersten schielen da wohl nach Bayern:
Der Erste Beigeordnete Richard Striegel, zugleich zuständig für die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau, erkennt in diesem Verbot keinen Sinn. Hier wird versucht, Sachen zu regeln, die meiner Ansicht nach gar nicht geregelt werden müssten. Mit Bürgerfreundlichkeit habe dies nichts mehr zu tun. Richard Striegel hofft, dass sich das Innenministerium diese Angelegenheit noch einmal überlegt. Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau.
Wenn jetzt in Baden-Württemberg nun eine Entwicklung einsetzt die zum Ziel hat die Rechtslage so wie in Bayern zu ändern und dabei die erweiterten Befugnisse der Feuerwehr dafür genutzt werden die Polizei bei Unfällen usw. zu entlasten wird dies deutlich übers Ziel hinausschießen :-(
Ich bin der Meinung daß, falls notwendig, die Rechtslage für die bisher durchgeführten Absicherungen bei örtlichen Veranstaltungen geregelt werden soll. Aber dabei auf keinen Fall die Tür für eine Aufgabenerweiterung der Feuerwehr bei verkehrslenkenden Maßnahmen wie Unfälle o.Ä. nach dem Vorbild wie in Bayern eingeführt wird. Kosteneinsparung bei der Polizei darf nicht auf dem Rücken des Ehrenamts erfolgen!
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MkG Jürgen Mayer
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