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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 763451 | ||
Datum | 29.05.2013 11:17 MSG-Nr: [ 763451 ] | 19766 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Ich bin der Meinung daß, falls notwendig, die Rechtslage für die bisher durchgeführten Absicherungen bei örtlichen Veranstaltungen geregelt werden soll. Aber dabei auf keinen Fall die Tür für eine Aufgabenerweiterung der Feuerwehr bei verkehrslenkenden Maßnahmen wie Unfälle o.Ä. nach dem Vorbild wie in Bayern eingeführt wird. Sorry, aber wer Fachfremdaufgaben unbedingt übernehmen will, muss sich nicht wundern wenn er die dann auch komplett übertragen bekommt. Ein bißle Schwanger geht halt auch nicht ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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